AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

An dieser Stelle infomieren wir Sie über unsere allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen. 

 


AGB der Firma GWE GmbH

I Geltungsbereich
Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt.
Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

II Gegenleistung
1. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem
Vorbehalt, daß die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten
unverändert bleiben.
Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer.
Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung,
Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
2. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers
einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem
Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch
Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen
geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.
3. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten,
die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet.

III Zahlung
1. Die Zahlung (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) ist innerhalb von 10
Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. 
Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder 
Lieferbereitschaft (HoIschuld, Annahmeverzug) ausgestellt.
Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber
ohne Skontogewährung angenommen. Diskont und Spesen trägt der
Auftraggeber. Sie sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige
Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels
bei Nichteinlösung haftet der Auftragnehmer nicht, sofern ihm oder seinem
Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
2. Bei Bereitstellung von außergewöhnlich großen Materialmengen,
besonderen Materialien oder Vorleistungen kann hierfür Vorauszahlung
verlangt werden.
3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderung aufrechnen. Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann
im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte
nicht zu. Die Rechte nach § 320 BGB bleiben jedoch erhalten, solange
und soweit der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nach Abschnitt VI.3
nicht nachgekommen ist.

IV Zahlungsverzug
1. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss
eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse
des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer die
Vorauszahlung und die sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht
fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten
sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte
stehen dem Auftragnehmer auch dann zu, wenn der Auftraggeber trotz einer
verzugsbegründenden Mahnung keine Zahlung leistet.
2. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung
weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

V Lieferung
1. Den Versand nimmt der Auftragnehmer für den Auftraggeber mit der gebotenen
Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Die Ware ist nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportführers
versichert.
2. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich
bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die
Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.
3. Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihm
zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf
der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB
bleibt unberührt. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des
Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material)
verlangt werden.
4. Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in
dem eines Zulieferers – insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr
sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung
des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage
bleiben unberührt.
5. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum
Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den
Auftraggeber sein Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur
im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine
Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer
ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an.
6. Dem Auftragnehmer steht an vom Auftraggeber angelieferten Mustern,
Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht
gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen
Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.

VI Beanstandungen
1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie
der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu
prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Produktionsfreigabe auf den
Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem
sich an die Produktionsfreigabe anschließenden Fertigungsvorgang
entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle
sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.
2. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware
zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht
zu erkennen sind, dürfen nur gegen den Auftragnehmer geltend gemacht
werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 6 Monaten, nachdem die Ware
das Lieferwerk verlassen hat, bei dem Auftragnehmer eintritt.
3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl
unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung
verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn,
eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, oder dem Auftragnehmer oder seinem
Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das
gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung
oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener
Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom
Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Die Haftung für Mangelfolgeschäden
wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftragnehmer oder
seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von
Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet der Auftragnehmer nicht für
die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden
Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursacht wurde.
4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung
der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den
Auftraggeber ohne Interesse ist.
5. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige
Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für
den Vergleich zwischen Andrucken und Anlagendruck.
6. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet
der Auftragnehnier nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den
jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von
seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen die Zulieferanten an
den Auftraggeber abtritt. Der Auftragnehmer haftet wie ein Bürge. Soweit
Ansprüche gegen den Zulieferanten durch Verschulden des Auftragnehmers
nicht bestehen oder solche Ansprüche nicht durchsetzbar sind.
7. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Anlage können
nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.

VII Verwahren, Versicherung
1. Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger und andere der Wiederverwendung
dienende Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach
vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den
Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Der Auftragnehmer haftet nur für
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
2. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie vom
Auftraggeber zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin
pfleglich behandelt. Für Beschädigungen haftet der Auftragnehmer nur bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
3. Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so
hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.

VIII Periodische Arbeiten
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können nur mit einer
Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.

IX Eigentum, Urheberrecht
1. Die vom Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragserzeugnisses
eingesetzten Betriebsgegenstände bleiben, auch wenn sie gesondert
berechnet werden, Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht
ausgeliefert.
2. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines
Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der
Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen
einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

X Impressum
Der Auftragnehmer kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des
Auftraggebers in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Der Auftraggeber
kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes
Interesse hat.

Xl Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis
entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel und
Urkundenprozesse ist der Sitz des Auftragnehmers, wenn er und der
Auftraggeber Vollkaufleute im Sinne des HGB sind.
2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.


Zuletzt geändert am: 01.11.2022

Wenden Sie sich bei allgemeinen Fragen zur Webseite, zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen oder bei allen anderen Anliegen gerne an uns. 


Wir beraten Sie gerne – sprechen Sie uns einfach an! 


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